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Ortsrecht

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Unter Ortsrecht ist somit das von den Gemeinden - hier von der Gemeinde Weeze - erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit zu verstehen. Hierzu zählen insbesondere die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Richtlinien sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.

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