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Einzelhandelsgutachten
Die Gemeinde Weeze stand und steht - wie viele andere Gemeinden auch - sich ökonomisch und strukturell ständig ändernden Rahmenbedingungen im Einzelhandel gegenüber. Von den großflächigen Einzelhandelsanbietern, insbesondere den Lebensmitteldiscountern, werden in der Regel verkehrs- und kostengünstige Standorte in peripheren Lagen nachgefragt, die jedoch häufig mit den städtebaulichen Vorstellungen zur Entwicklung zentraler Bereiche nicht oder nur eingeschränkt übereinstimmen. Die frei werdenden Flächen in den Gemeinden wiederum passen häufig nicht zu deren Flächenansprüchen, so dass zunehmend Konflikte zwischen den Standortanforderungen der Nachfrager und den städtebaulichen Vorstellungen zur Entwicklung der zentralen Bereiche entstehen.
Die Gemeinde Weeze möchte ihrer Versorgungsfunktion durch eine dementsprechende Ansiedlungspolitik gerecht werden, ohne dabei bestehende städtebauliche
und funktionale Strukturen - insbesondere im Ortszentrum- in ihrer Entwicklungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Ansiedlung zu schaffen und gleichzeitig die räumliche Steuerung des Einzelhandels zu sichern, wurde das Büro Dr. Acocella mit der Erstellung des Einzelhandelsgutachtens beauftragt. Das Einzelhandelsgutachten, stellt die Grundlage für ein Einzelhandelskonzept dar, indem der zentrale Versorgungsbereich abgegrenzt und eine Sortimentsliste aufgestellt wurde, die nach der Zentrenrelevanz der einzelnen Sortimente in Weeze differenziert.
Der Rat der Gemeinde Weeze hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 das von der Firma Acocella erstellte Einzelhandelsgutachten mit einigen Ergänzungen / Änderungen als Einzelhandelskonzept beschlossen.
Der Wortlaut des Beschlusses lautet:
Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt das vorliegende Einzelhandelsgutachten des Büros Doktor Acocella als Grundlage für die Einzelhandelskonzeption der Gemeinde Weeze.
Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt darüber hinaus, den zentralen Versorgungsbereich, die örtliche Sortimentsliste (Weezer Liste) mit einer Abgrenzung der zentrenrelevanten, der nicht zentrenrelevanten und der nahversorgungsrelevanten Sortimente sowie die Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung, so wie in der Beratungsunterlage dargestellt, abzugrenzen, aufzustellen bzw. festzulegen.
Des weiteren soll die Verwaltung sicherstellen, dass für den Bereich des jetzigen PLUS-Marktes auch zukünftig eine Einzelhandelsnutzung in der bestehenden Form, unabhängig vom Namen des Anbieters, im Rahmen des bestehenden Gebäudes möglich sein wird.
Im Rahmen der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes soll eine Einzelhandelsnutzung des Parks an der Bahnstraße (Alter Friedhof) kategorisch ausgeschlossen werden.
Das durch das Büro Doktor Acocella erarbeitete Einzelhandelsgutachten für die Gemeinde Weeze finden Sie im Downloadbereich.
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