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Reisepass

Wer als Deutscher oder Deutsche ins außereuropäische Ausland verreisen will, benötigt einen gültigen Reisepass. Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen der Länder jederzeit ändern können. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen Konsulate oder Ihr Reisebüro. Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Falls es einmal eilig sein sollte, kommt die Beantragung eines Expresspasses in Betracht. In begründeten Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass zur sofortigen Mitnahme ausgestellt werden, dieser vorläufige Reisepass ist höchstens 1 Jahr gültig.

Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass ausgestellt werden.

Bei der Abholung des Reisepasses können Sie sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Geltungsdauer

Für Antragsteller unter 24 Jahre:6 Jahre 
Für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre:10 Jahre 

Voraussetzungen

Die antragsstellende Person (auch eine minderjährige Person) muss immer bei Beantragung anwesend sein!

Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten beziehungsweise die gerichtliche Sorgerechtsregelung vorliegen.

Benötigte Unterlagen

  • gegebenenfalls Einverständniserklärung für minderjährige Kinder
  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • vorhandener Personalausweis/Reisepass
  • Personenstandsurkunden

Fristen

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, da mit einigen Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen ist.

Gebühr

  • Reisepass (unter 24 Jahren): 37,50 €
  • Reisepass (ab 24 Jahren): 70,00 €
  • Expressgebühr: 32,00 €
  • vorläufigen Reisepass: 26,00 €

Zahlungsarten

  • Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA

Weiterführende Informationen

Diese Dienstleistung kann nur persönlich im Rathaus beantragt werden. 
Termine buchen, Wartezeiten sparen: Für diese Dienstleistung kann auch die Online-Terminvergabe genutzt werden!

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Weiterführende Information zu den Sicherheitsmerkmalen des neuen Reisepasses finden Sie auf der Seite ePass.
 

Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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Weitere Informationen: www.ct.de

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