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Untersuchungsberechtigungsschein
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit/Ausbildung beginnen möchten, müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen.
Durch die Untersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.
Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf, eines jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen).
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrem Arzt aushändigen, damit dieser die Untersuchungskosten erstattet bekommt.
Der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) für ihren Jobeinstieg ist jetzt digital und super einfach zu beantragen! Sie können diesen mit einem onlinefähigen Personalausweis einfach beantragen und direkt aufs Handy oder Ihren Computer herunterladen.
Sollten Sie nicht über einen onlinefähigen Ausweis verfügen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein den UB-Schein online herunterzuladen, so können sie diesen auch über die Gemeinde Weeze im Bürgerservice beantragen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Bürgerservice.
Gebühr
- gebührenfrei: 0,00 €
Formulare & Weiterführendes
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