Inhalt
Fundbüro
Haben Sie einen Gegenstand gefunden?
Jede Person, die einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Sie können die Fundsache online anzeigen.
Haben Sie einen Gegenstand verloren?
Sie können Ihren verlorenen Gegenstand auch online zur Anzeige bringen. Nutzen Sie dazu das digitale Fundbüro der Gemeinde Weeze
Allgemeines
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache von der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht abgeholt, so hat die Finderin oder der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb (dies wird bereits bei der Fundanzeige festgelegt). Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird die Finderin oder der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Macht die Finderin oder der Finder von diesem Recht keinen Gebrauch, so geht der Fundgegenstand in den Eigentum der Gemeinde Weeze über. Wird die Fundsache bei oder Finderin oder dem Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum der Finderin oder des Finders über.
Nutzen Sie gerne den Link unter Formulare & Weiterführendes, wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben oder suchen.
Formulare & Weiterführendes
Rechtsgrundlagen
Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.
Weitere Informationen: www.ct.de