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Schwerbehinderung - Anträge

Mithilfe dieses Antrags können Sie die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung beantragen. Sofern die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, wird ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Der GdB beträgt zwischen 20 und 100 je nach Schwere der Beeinträchtigungen. Bei einem GdB von 50 oder mehr kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. 

Neben dem Grad der Behinderung können bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Einschränkungen auch Merkzeichen festgestellt werden. Diese Merkzeichen werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen.

Folgende Merkzeichen können Sie beantragen:

Gerhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aGaußergewöhnliche Gehbehinderung
HHilflosigkeit
BBerechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RFRundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
GLGehörlosigkeit
BLBlindheit
TBLTaubblindheit (Befreiung von den Rundfunkgebühren)

Anträge zur Feststellung einer Schwerbehinderung werden durch den Kreis Kleve bearbeitet. 

Die Anträge können auch bei der Gemeinde Weeze eingereicht werden und werden dann zur Bearbeitung an den Kreis Kleve weitergeleitet.

Voraussetzungen

Bei der Beurteilung des festzustellenden GdB werden nach Schweregrad nur die gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt, die länger als sechs Monate bestehen und durch aktuelle Befundberichte oder Gutachten nachgewiesen sind.

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie das Informationsangebot der Bezirksregierung Münster rund um die Themen Behinderung und Schwerbehindertenausweis. Die Broschüre „Behinderung und Ausweis“ des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und der Bezirksregierung Münster bietet einen umfassenden Überblick. Sie kann auch in Papierform auf den Seiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe kostenlos bestellt werden.

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