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Abwasserbeseitigung

Die Gemeinde Weeze ist durch Gesetz verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) zu beseitigen. Die Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe und dient vorrangig dem Umweltschutz. Hierzu hält die Gemeinde die verschiedensten Abwasseranlagen vor, zum Beispiel Schmutz- Regen- und Mischwasserkanäle, Gräben, öffentliche Versickerungsanlagen und vieles mehr.
Das auf dem Gemeindegebiet anfallende Abwasser wird über mehrere Pumpstationen zum Klärwerk Kevelaer-Weeze geleitet. Das Klärwerk befindet sich an der Bundesstraße 9 neben dem Abgrabungsgebiet „Hüdderath" und wird durch den Niersverband Viersen als Eigentümer betrieben und unterhalten. Das gereinigte Wasser wird vom Klärwerk in die Niers eingeleitet und somit an den natürlichen Wasserkreislauf zurückgegeben.
Das Kanalnetz in der Gemeinde Weeze hat eine Länge von über 81 Kilometern, welches sich wie folgt aufteilt:
- Schmutzwasserkanal: 43 Kilometer
- Regenwasserkanal: 35 Kilometer
- Mischwasserkanal: 3 Kilometer
Kanalanschlüsse
Sie möchten Ihr Grundstück an den Kanal anschließen? Sie benötigen eine Auskunft über die Lage der Grundstücksanschlussleitungen?
Die Gemeinde Weeze führt ein Kanalkataster und stellt Ihnen entsprechende Unterlagen (Auszüge aus dem Kanalkataster, Hausanschlusszeichnungen für den Anschluss an den Schmutz- und Regenwasserkanal etcetera) gerne zur Verfügung. Sie können sich gerne bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern oder Ansprechpartnerinnen melden.
Sollte noch kein Grundstücksanschluss vorhanden sein, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die genannten Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen. Der Grundstücksanschluss oder die Grundstücksanschlüsse werden dann durch die Gemeinde erstellt.
Kanalinspektion und Kanalsanierung
Kanalisationsnetze müssen dicht sein - ein Wasseraustritt oder ein Wassereintritt ist zu verhindern beziehungsweise zu unterbinden. Als Folge hieraus werden Kanalnetzbetreibende durch die Landeswassergesetze dazu verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Netze selbst zu überwachen. Die Netzbetreibenden müssen laut Eigenkontrollverordnungen (zum Beispiel die Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem in Nordrhein-Westfalen) regelmäßig Überwachungsberichte erstellen. Werden bei der Überwachung Beeinträchtigungen des baulichen oder betrieblichen Zustands festgestellt, müssen entsprechende Betriebs- und Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Befinden sich Kanalnetze in einem so schlechten Zustand, dass Sie die Umwelt oder die Gesundheit gefährden, müssen diese Kanalnetze zeitnah saniert werden. Es gibt verschiedene Verfahren bei der Kanalsanierung, welche in Abhängigkeit vom Zustand des Kanalnetzes gewählt werden.
Abwasserbeseitigungskonzept
Nach Paragraph 53 Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen haben die Gemeinden die Pflicht, eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu gewährleisten.
Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht noch notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen.
Dieses Abwasserbeseitigungskonzept ist alle 6 Jahre fortzuschreiben.
Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich alle Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerinnen, die für die Dichtheitsprüfung Ihrer privaten Abwasseranlage tätig werden wollen, sich vorab auf jeden Fall mit der Gemeinde in Verbindung setzen sollen.
Versickerung von Niederschlagswasser
In bestimmten Gebieten besteht auch die Möglichkeit/Verpflichtung zur Versickerung von Niederschlagswasser.
Vor dem Bau einer solchen Versickerungsanlage sollten Sie sich bei der Gemeindeverwaltung erkundigen, welche Regelungen die Abwasserbeseitigungssatzung (Die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Weeze finden Sie unten im Anhang) und der Bebauungsplan (falls vorhanden), in welchem die Anlage errichtet werden soll, zur Beseitigung von Niederschlagswasser für das zu entwässernde Grundstück vorsieht.
Wenn dann eine Versickerung auf dem jeweiligen Privatgrundstück beabsichtigt ist, kommen, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, verschiedene Versickerungssysteme in Frage:
- flächenhafte Versickerungen (zum Beispiel Rasengittersteine)
- linienförmige Versickerungen (zum Beispiel Mulden-Rigolen-System, Rigole, Mulde, Rohrversickerung)
Die Auswahl der geeigneten Verfahren richtet sich unter anderem nach der zu erwartenden Verschmutzung der zu entwässernden Flächen, dem maximalen Grundwasserstand, der Bodenbeschaffenheit, dem Platzangebot und der Nutzung des Grundstückes. Planung und Ausführung sollten daher einer Fachfirma überlassen werden.
Der Bau einer flächenhaften Versickerungsmöglichkeit, sowie der Bau einer privaten Muldenversickerungsanlage bedarf keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Die übrigen Versickerungsarten (zum Beispiel Rigolenversickerung) bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve über die Gemeinde Weeze zu beantragen ist. Dort erfolgt eine fachliche Prüfung, da nicht jede Entwässerungsart für alle Flächen zulässig ist.
Den Antrag zur Regenwasserbeseitigung und das zugehörige Merkblatt finden Sie auf der Seite des Kreis Kleve (den passenden Link finden Sie unten angehängt). Bitte unterschreiben Sie den Antrag und reichen ihn mit den im Merkblatt aufgeführten Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Weeze ein. Sollten Sie Hilfestellung bei der Bearbeitung des Antrages benötigen, Fragen haben oder Sonstiges stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Gemeinde hierzu gerne zur Verfügung.
Mikroverunreinigung
Mikroschadstoffe und deren Verminderung stellen aus Sicht vieler Institutionen, wie dem Umweltbundesamt (UBA), der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BFG), vieler Forschungseinrichtungen und auch dem Land Nordrhein-Westfalen eine der großen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre dar.
Insbesondere in Nordrhein-Westfalen hat das Thema Mikroschadstoffe seit den Perfluorierten Tenside-Funden in der Ruhr eine herausragende Bedeutung. Die Landesregierung hat deshalb das „Programm Reine Ruhr – zur Strategie einer nachhaltigen Verbesserung der Gewässer- und Trinkwasserqualität in Nordrhein-Westfalen" erarbeitet und umfangreiche Gewässeruntersuchungen durchgeführt und erhebliche Belastungen der Gewässer mit Mikroschadstoffen festgestellt.
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