Inhalt
Abwasserentsorgung
Als Abwasser bezeichnet man das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und in die Kanalisation abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Die Gemeinde Weeze sorgt für die Beseitigung des Abwassers im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht als öffentliche Einrichtung. Nach den Bestimmungen des Wasserrechts ist das Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dafür unterhält die Gemeinde Weeze ein umfangreiches öffentliches Kanalnetz. Hierunter fallen Schmutzwasser-, Regenwasser- und Mischwassernetze.
Gebühr
- Es können Gebühren anfallen
Die Gebühren der Abwasserentsorgung entnehmen Sie bitte der gültigen Satzung der Gemeinde Weeze.
Zahlungsarten
- Sepa-Lastschrift
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
Formulare & Weiterführendes
Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Schmutzwasser
Für die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke werden Schmutzwasserentsorgungsgebühren erhoben. Als Abwasser im Sinne der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Kanalanschlüsse gilt die aus der öffentlichen Frischwasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wassergewinnungsanlagen (z.B. Brunnen) sowie aus Niederschlagswassernutzungsanlagen bezogene Wassermenge, das von den Grundstücken in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird.
Als eingeleitete Schmutzwassermenge gelten die im Ablesezeitraum aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugeführten und der Berechnung des Frischwasserentgeltes zugrunde gelegten Wassermengen. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter.
Niederschlagswasser
Für Grundstücke die an das öffentliche Regenwasserkanalnetz angeschlossen sind, werden Niederschlagswasserentsorgungsgebühren erhoben. Als angeschlossen gelten auch die befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser oberirdisch ohne Sammlung über öffentliche oder private Verkehrsflächen in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.
Als Niederschlagswasser im Sinne der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Kanalanschlüsse zählt Niederschlagswasser das von bebauten oder sonst befestigten Grundstücksflächen in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit ist die an den Regenwasserkanal angeschlossene bebaute und befestigte Fläche der Grundstücke. Je nach Beschaffenheit der Fläche wird nur ein Anteil berechnet.
100 % Dachflächen
90 % verdichtet gefliest/betoniert u.ä.
60 % Pflasterflächen offen u.ä.
50 % begrünte Dachflächen
30 % Schotter, Rasengitter, Kies- und Schlackewege
Zwischenzähler für die Gartenbewässerung
Es besteht die Möglichkeit, mit einem zusätzlichen Wasser-Zwischenzähler Abwassergebühren zu sparen, wenn das Wasser nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Dabei kann es sich beispielsweise um Wasser handeln, welches zur Gartenbewässerung genutzt wird. Für die Installation des Wasser-Zwischenzählers müssen drei Aspekte beachtet werden. Der Wasser-Zwischenzähler muss fest und frostsicher in die Verrohrung eingebaut werden sowie gemäß der Mess- und Eichverordnung geeicht sein. Sobald Sie den Wasser-Zwischenzähler installiert haben, muss ein Antrag bei der Gemeinde Weeze gestellt werden. Daraufhin wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Bauhofes mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Verplombung des Wasser-Zwischenzählers zu vereinbaren.
Die Gemeinde Weeze informiert weder über den Termin der Ablesung, noch über die abgelaufene Eichungen. Jede Nutzerin und jeder Nutzer eines Wasser-Zwischenzählers steht in der Verantwortung, den Stand der Uhr rechtzeitig mitzuteilen und einen rechtzeitigen Austausch zu gewährleisten.
Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.
Weitere Informationen: www.ct.de