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Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung (Wohnsitz)
Anmeldung/Ummeldung des Wohnsitzes
Beziehen Sie einen neuen Wohnsitz, sind Sie nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde vorstellig zu werden und diesen entsprechend anzumelden.
Abmeldung des Wohnsitzes
Wer ins Ausland verzieht, muss seinen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Eine Abmeldung kann auch vorab erfolgen, jedoch frühestens eine Woche vor dem Auszugsdatum.
Verziehen Sie innerhalb Deutschlands, ist keine Abmeldung bei Ihrer aktuellen Meldebehörde erforderlich, lediglich eine Anmeldung in Ihrem neuen Wohnort.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweise/Reisepässe aller mitziehenden Personen
- ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (einen Vordruck finden Sie unter Formulare & Weiterführendes auf dieser Seite)
Fristen
Nach dem Bezug einer Wohnung im Gemeindegebiet Weeze müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerservice der Gemeinde Weeze anmelden.
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Gebühr
- Diese Dienstleistung ist gebührenfrei: 0,00 €
Formulare & Weiterführendes
Weiterführende Informationen
Informationen zum Meldewesen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Diese Dienstleistung kann nur persönlich im Rathaus beantragt werden.
Termine buchen, Wartezeiten sparen: Für diese Dienstleistung kann auch die Online-Terminvergabe genutzt werden!
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