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Anstaltsunterbringung, zwangsweise
Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) regelt die Hilfen für Personen, die psychisch erkrankt sind und bei denen eine Eigen- oder Fremdgefährdung zu befürchten ist.
In akuten Fällen kann das Ordnungsamt die sofortige Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung vornehmen, wenn ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorliegt. Das Ordnungsamt muss dann unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Unterbringung stellen.
In dringenden Fällen wählen Sie bitte die Telefonnummer 110.
Hilfe finden Sie auch beim sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Kleve.
Formulare & Weiterführendes
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