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Anzeige einer Geburt

Für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Das Standesamt Weeze beurkundet also die Geburten der Kinder, die in Weeze geboren worden sind.

Voraussetzungen

Es sind drei gehäkelte Kuscheltiere in Form von zwei Bären und einem Hasen zu sehen
© Myléne | pixabay.com

Grundlage für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist die Geburtsanzeige, bzw. die Geburtsbescheinigung der Hebamme.

Benötigte Unterlagen

In allen Fällen:

  • Vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mit Unterschriften
  • Personalausweis beider Elternteile; bei ausländischer Beteiligung Reisepass oder Identitätskarte

Unterlagen der Mutter:

  • Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Geburtsurkunde

Unterlagen des Vaters:

  • Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Geburtsurkunde

Zusätzlich (wenn die Mutter mit dem Vater verheiratet ist):

  • Eheurkunde
  • Heiratsurkunde - wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde - Wenn möglich, sollte eine "internationale" Heiratsurkunde vorgelegt werden. Liegt nur eine nationale Heiratsurkunde vor, ist zusätzlich eine gefertigte Übersetzung (durch einen in Deutschland ansässigen ermächtigten Übersetzer) vorzulegen

Zusätzlich (wenn die Mutter nicht verheiratet ist):

  • Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, wenn diese bereits vor der Geburt abgegeben wurden
  • Geburtsurkunde des Vaters

Zusätzlich (wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist):

  • Eheurkunde
  • Heiratsurkunde - wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde - Wenn möglich, sollte eine "Internationale" Heiratsurkunde vorgelegt werden. Liegt nur eine nationale Heiratsurkunde vor, ist zusätzlich eine gefertigte Übersetzung (durch einen in Deutschland ansässigen ermächtigten Übersetzer) vorzulegen
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Aufhebungsurteil
  • Sterbeurkunde - wenn die Ehe durch Tod des Partners aufgelöst wurde -
  • Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Geburtsurkunde

ACHTUNG: Sollte die Mutter in einer bestehenden Lebenspartnerschaft leben bzw. diese bereits aufgehoben worden sein, so sind keine Eheurkunden sondern Lebenspartnerschaftsurkunden vorzulegen und ggf. die Aufhebung derselben durch Aufhebungsurteil nachzuweisen.

Allgemeine Hinweise zu den Unterlagen:

  • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen (keine Fotokopien, Faxe o.ä.)
  • Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder in nationaler Form zusammen mit einer Übersetzung benötigt (durch einen in Deutschland ansässigen ermächtigten Übersetzer)

Fristen

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche durch die Eltern oder die Geburtshilfeeinrichtung angezeigt werden.

Gebühr

  • Urkunde: 10,00 €
  • Jede weitere Urkunde in gleichem Format mit gleichem Ausstellungsdatum: 5,00 €

Weiterführende Informationen

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Unabhängig davon, ob es sich auch um den biologischen Vater handelt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Dienstleistung Vaterschaftsanerkennung. Bis zur Wirksamkeit der qualifizierten Vaterschaftsfeststellung gilt weiterhin der Ehemann als Vater des Kindes und wird auch entsprechend im Geburtenregister eingetragen.

Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:

  • Eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde im Stammbuchformat für Ihre eigenen Unterlagen
  • Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter (Mutterschaftshilfe)
  • Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld
  • Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld
  • Eine gebührenpflichtige mehrsprachige " internationale " Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (wenn gewünscht)
Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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Weitere Informationen: www.ct.de

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