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Archivgut

Die Gemeinden verwahren, erhalten und erschließen ihre erhaltenswerten Unterlagen als Archivgut in eigenen Archiven. Sie sollen das Archivgut nutzbar machen. So umschreibt das Landesarchivgesetz NRW aus dem Jahre 1989 die Aufgabe kommunaler Archive.

Zu der Hauptaufgaben des Gemeindearchivs gehört es, das Schriftgut der eigenen Verwaltung zu archivieren. Hierbei handelt es sich um Urkunden, Amtsbücher (u.a. Ratsprotokolle) und vor allem um eine Vielzahl an Akten zu den unterschiedlichsten Themen.

Darüber hinaus dokumentiert das Archiv das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde im breitesten Sinne. Aus diesem Grund wird Archivgut anderer Herkunft u.a. von Vereinen, Firmen und Parteien, Nachlässe und Sammlungen von Privatpersonen und Hofesarchive aufbewahrt und eine rege Sammeltätigkeit an den Tag gelegt. Das Sammelgut umfasst Abschriften und Kopien von Archivalien in anderen Archiven, Karten, Pläne, Stiche, Plakate und Postkarten, eine umfangreiche Fotosammlung, Videokassetten und CD-ROMs.

Das Gemeindearchiv pflegt seine Bestände und lässt sie im Bedarfsfall restaurieren, damit alles Wichtige und Wertvolle auch noch künftigen Generationen zur Verfügung steht. Zudem bemüht sich das Gemeindearchiv um die Erforschung und Vermittlung der Gemeindegeschichte. Dies geschieht durch Publikationen, Ausstellungen und wissenschaftliche Projekte.

Hierüber können Sie einen Antrag zur Nutzung des Archives stellen.

Gebühr

  • Es können Gebühren anfallen
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