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Ausschankerlaubnis

Zum Ausschenken von alkoholischen Getränken bei kurzzeitigen, besonderen Anlässen (z.B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Scheunenfesten oder Sportveranstaltungen) ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich. Damit wird der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet.

Es handelt sich damit um eine zeitlich begrenzte Ausschankgenehmigung / Schankerlaubnis / Gestattung.

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss über die persönliche Zuverlässigkeit verfügen. Es dürfen keine einschlägigen Vorstrafen oder Verstöße gegen das Gaststättengesetz oder andere einschlägige Vorschriften vorliegen.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis

Fristen

Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Veranstaltung eingereicht werden.

Gebühr

  • Ausschankerlaubnis: 25,00 € bis 1.000,00 €
    Die Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Zahlungsarten

  • Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA
  • per Überweisung

Weiterführende Informationen

Dieser Antrag kann nicht vollständig online durchgeführt werden. Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und vereinbaren einen Termin beim Ordnungsamt.

Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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