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Baustelleneinrichtung
Berechtigte Fachfirmen (Inhaberinnen und Inhaber einer RSA-Bescheinigung) können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (z.B. Straßen, Gehwege oder Radwege) während der Maßnahme in Anspruch genommen werden müssen.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Straßenverkehrsamt Kleve. Den Link finden Sie unter Formulare & Weiterführendes.
Formulare & Weiterführendes
Rechtsgrundlagen
Informationen zur Social Media Teilen-Lösung
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