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Befreiung von der Ausweispflicht gemäß Personalausweisgesetz
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind am öffentlichen Leben teilzunehmen und/oder dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Ausweispflicht befreit werden.
Falls Sie die Befreiung nicht selbst beantragen können, kann dies auch eine bevollmächtige Person bzw. ein gerichtlich bestellter Betreuer oder eine gerichtlich bestellte Betreuerin für Sie erledigen.
Die Befreiung von der Ausweispflicht, kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Hierzu muss von Ihnen nur ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und haben Ihren Hauptwohnsitz in Weeze.
- Sie sind nicht mehr in der Lage am öffentlichen Leben teilzunehmen und/oder sind dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass (wenn vorhanden)
- sollte der Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht über eine Betreuerin oder einen Betreuer gestellt werden, benötigen wir hierzu die Bestellungsurkunde oder Vertretungsvollmacht im Original
- Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
Formulare & Weiterführendes
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung kann online nicht abschließend erstellt werden, da hierzu eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice notwendig ist.
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