Inhalt
Beglaubigung
Für die Beglaubigung von Schriftstücken (Zeugnisse und Ähnliches) ist das Dokument im Original und in deutscher Sprache vorzulegen.
Kopien für die Beglaubigung werden ausschließlich im Bürgerservice der Gemeinde Weeze gegen untenstehende Gebühr erstellt.
Es werden keine Schriftstücke aus mehreren Blättern beglaubigt, dessen ursprünglicher Zusammenhang nicht mehr erkennbar ist, bzw. Schriftstücke in einer anderen als der deutschen Sprache.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Diese Urkunden bekommen Sie beim jeweiligen Standesamt, welches den Fall beurkundet hat.
Für die Beglaubigungen von Unterschriften benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Unterschrift ist immer erst vor Ort im Bürgerservice zu leisten.
Benötigte Unterlagen
- Dokumente im Original
- Personalausweis oder Reisepass für Unterschriftsbeglaubigungen
Gebühr
- Beglaubigung von Schriftstücken: 3,75 €
- Beglaubigung von Unterschriften : 2,00 €
- Kopie pro Seite: 0,60 €
Zahlungsarten
- Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA
Formulare & Weiterführendes
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung kann nur persönlich im Rathaus beantragt werden.
Termine buchen, Wartezeiten sparen: Für diese Dienstleistung kann auch die Online-Terminvergabe genutzt werden!
Rechtsgrundlagen
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