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Bürgergeld

Das Bürgergeld dient der Grundsicherung, also der Sicherstellung des Lebensunterhalts von Arbeitssuchenden. Wenn Sie in Weeze wohnen und solche Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag bei dem Jobcenter im Kreis Kleve stellen. Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Kinder, die Bürgergeld erhalten, können Leistungen nach dem Bildung- und Teilhabegesetz beziehen.

Voraussetzungen

Sie können finanzielle Leistungen (Bürgergeld) nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, wenn Sie

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze zum Bezug einer Altersrente noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind, d. h. mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
  • hilfebedürftig sind, d. h. Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft vollständig bestreiten können,
  • und in der Bundesrepublik Deutschland leben.

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen und den Antrag zu den Leistungen der Bildung und Teilhabe.

Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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