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Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in Deutschland anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis der Eheschließung gilt grundsätzlich die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht (auch) in deutscher Sprache verfasst wurde, ist eine Übersetzung erforderlich. Generell besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Eine deutsche Eheurkunde kann jedoch den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtern.

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Eheschließenden hat die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Der letzte Inlandswohnsitz war in Weeze
  • Hatte keiner der Partner einen Wohnsitz im Inland, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig 

Benötigte Unterlagen 

  • Eheurkunde ggf. mit anerkannter Übersetzung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden hängt vom Einzelfall ab.
    Erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Fristen

Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen. Der Zeitpunkt der Eheschließung selbst ist dabei irrelevant. Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.

Gebühr

  • Nachbeurkundung: 66,00 €

Zahlungsarten

  • Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA
Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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Weitere Informationen: www.ct.de

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