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Einbürgerung

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung beantragen. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin bzw. gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten, z.B. aktives und passives Wahlrecht.

Zuständig ist für die in der Gemeinde Weeze wohnenden Personen grundsätzlich der Kreis Kleve.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Kreis Kleve über unten aufgeführten Link.

Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de

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