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Fahrerkarte
Jedes Nutzfahrzeug ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und jeder Omnibus mit mehr als acht Fahrgastplätzen muss mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Wenn Sie ein solches Fahrzeug führen, benötigen Sie zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten eine sogenannte Fahrerkarte, die auch Ihre Personendaten enthält.
Ein Antrag kann gestellt werden für eine Erstausstellung, Verlängerung der Gültigkeit, Synchronisation oder Änderung.
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:
- Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger;
- Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
- sowie für Kraftfahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als acht Sitzplätzen zuzüglich eines Sitzplatzes für den Fahrer ausgelegt sind.
Benötigte Unterlagen
- Führerschein
- Personalausweis
- biometrisches Lichtbild
Fristen
Bitte beantragen Sie Ihre Fahrerkarte rechtzeitig, da die Gemeinde Weeze keinen Einfluss auf den Bearbeitungsprozess ausüben kann.
Gebühr
- Fahrerkarte: 41,00 €
Zahlungsarten
- Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA
Formulare & Weiterführendes
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung kann nur persönlich im Rathaus beantragt werden.
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Rechtsgrundlagen
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