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Feuerwehrangelegenheiten

Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung. Dies erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.

Unterstützung, etwa durch die Vorhaltung einer Kreisleitstelle oder etwaiger Sonderfahrzeuge, leistet der Kreis Kleve.

Der Kreis Kleve hat die Aufsicht über die örtlichen Feuerwehren. Hierbei und bei seinen weiteren Aufgaben wird er durch den vom Kreistag ernannten Kreisbrandmeister und seine beiden Stellvertreter unterstützt.

Ziel und Aufgabe der Feuerwehr ist es, vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten bei

  1. Brandgefahren (Brandschutz)
  2. Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
  3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz)

In der Gemeinde Weeze ist die Feuerwehr eine technische Einrichtung der Kommune (Freiwillige Feuerwehr).

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