Inhalt
Fischereischein
Jahres- und Fünfjahresfischereischeine
Einen Jahres- und Fünfjahresfischereischeine kann jeder beantragen, der das 14.Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
- Bei Antragsstellung ist das Prüfungszeugnis im Original sowie ein aktuelles Lichtbild mitzubringen.
- Für eine Verlängerung der Gültigkeit ist lediglich der noch gültige Fischereischein vorzulegen.
Falls jedoch kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, muss ein neuer Fischereischein ausgestellt werden. Hierzu ist ebenfalls ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.
Jugendfischereischeine
Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren können ohne Fischerprüfung einen Jugendfischereischein beantragen. Erforderlich ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen sowie eines Erziehungsberechtigten sind erforderlich.
Es darf nur in Begleitung einer Person mit gültigem Jahres- oder Fünfjahresfischereischein geangelt werden.
Der Jugendfischereischein ist ab Antragsstellung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig.
Ab einem Alter von 16 Jahren muss eine Fischerprüfung abgelegt werden.
Sonderfischereischein
- Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können,
kann ein Sonderfischereischein erteilt werden - der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins
- der Sonderfischereischein ist als solcher zu kennzeichnen und wird für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinanderfolgende Jahre
nach einem vom zuständigen Ministerium bestimmten Muster erteilt.
Dieser Sonderfischereischein berechtigt die innehabende Person in Begleitung eines Fischereischeininhabers die Angelfischerei auszuüben
Ausnahmeregelung
Personen, die nicht länger als ein Jahr in Deutschland gemeldet sind, können ohne eine in Deutschland abgelegte Fischereiprüfung einen
Jahresfischereischein beantragen.
Die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse müssen jedoch durch Zeugnisse, Urkunden oder Erlaubnisscheine nachgewiesen werden.
Voraussetzungen
Jugendfischereischein: Vollendung des 10., aber noch nicht des 16. Lebensjahres (§32 (1) Landesfischereigesetz)
Jahresfischereischein: Vollendung des 14. Lebensjahres und Ablegung einer Fischereiprüfung (§32 (1) Landesfischereigesetz)
Fünfjahresfischereischein: gleiche Voraussetzungen wie für den Jahresfischereischein
Benötigte Unterlagen
- Sachkundenachweis (z.B. Nachweis über abgelegte Fischerprüfung)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Fristen
Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.
Gebühr
- Jahresfischereischein (Vollendung des 14. Lebensjahres): 16,00 €
sofort bei Beantragung - Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
sofort bei Beantragung - Jugendfischereischein: 8,00 €
- Sonderfischereischein: 8,00 €
Zahlungsarten
- Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA
Formulare & Weiterführendes
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung kann nur persönlich im Rathaus beantragt werden.
Termine buchen, Wartezeiten sparen: Für diese Dienstleistung kann auch die Online Termin Vergabe genutzt werden.
Rechtsgrundlagen
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