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Gaststättenerlaubnis

Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.

Gegebenenfalls müssen auch noch andere Genehmigungen (z.B. eine Baugenehmigung) eingeholt werden.

Voraussetzungen

Die zu erfüllenden Anforderungen und Voraussetzungen an Sie als Gastwirtin/Gastwirt, an Ihr Betriebskonzept und/oder an die von Ihnen ausgesuchten Betriebsräume sind jeweils im Einzelfall individuell zu betrachten und können sich grundsätzlich bei jedem Objekt unterscheiden. 

Benötigte Unterlagen

Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen, wenden Sie sich bitte immer zunächst an die unten aufgeführte Kontaktperson und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin.

Gebühr

  • Gaststättenerlaubnis: 100,00 € bis 3.500,00 €

Zahlungsarten

  • Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA
  • Onlinezahlungsarten: Debitkarte, Mastercard, VISA, PayPal

Weiterführende Informationen

Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen.

Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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Weitere Informationen: www.ct.de

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