Inhalt
Gewässerunterhaltung
Die Gemeinde Weeze legt die von ihr für die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer, der Gewässer 2. Ordnung und den Hochwasserschutz in ihrem Gemeindegebiet an die Wasser- und Bodenverbände (Niersverband, Baaler Bruch, Kervenheimer Mühlenfleuth) abzuführenden Beiträge als Gebühren nach den §§ 6 und 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) um. Gebührenpflichtig sind die Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen für ihre Grundstücksflächen, die in dem Bereich, aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich fließt (seitliches Einzugsgebiet) liegen. Ein Grundstück kann zu mehreren seitlichen Einzugsbereichen gehören.
Die Gebühr bemisst sich nach
- der Lage des Grundstücks
- der Größe der am Kanal angeschlossenen bzw. zum Kanal entwässernden versiegelten Flächen, der Größe der bewaldeten Flächen und der Größe der übrigen Flächen eines Grundstückes, gemessen in Ar.
Der Gemeinde Weeze obliegt die Pflicht zur Gewässerunterhaltung im Gemeindegebiet für Gewässer der II. Ordnung und der sonstigen Gewässer (§ 62 Landeswassergesetz NRW). Gewässer ist der Oberbegriff für in der Natur fließendes oder stehendes Wasser, einschließlich des Grundwassers. Damit Wasser aus Flüssen, Bächen und Gräben ordnungsgemäß abfließen kann, müssen diese gepflegt und unterhalten werden (Gewässerunterhaltung). Dadurch soll sichergestellt werden, dass Grundstücke im seitlichen Einzugsgebiet von Gewässern nicht überflutet werden. Die Arbeiten zur Gewässerunterhaltung werden in Weeze überwiegend von den Wasser- und Bodenverbänden Kervenheimer Mühlenfleuth und Baaler Burch sowie dem Niersverband übernommen. Dafür zahlt die Gemeinde Weeze an diese Wasser- und Bodenverbände Beiträge. Die Gewässerunterhaltungsgebühr ist eine Gebühr zur Verteilung des Aufwands auf Sie als Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen. Bei der Gewässerunterhaltungsgebühr kommt es nur darauf an, dass das Grundstück im seitlichen Einzugsgebiet eines Gewässers liegt. Dabei ist es auch möglich, dass Ihr Grundstück ganz oder nur teilweise im Einzugsgebiet mehrerer Gewässer liegt. Die Gewässerunterhaltungsgebühr darf nicht mit der Niederschlagswassergebühr verwechselt werden. Die Niederschlagswassergebühr ist eine Benutzungsgebühr, die auch eine tatsächliche Benutzung der öffentlichen Sammelkanalisation voraussetzt.
Gebühr
- Es können Gebühren anfallen
Die Gebühren der Gewässerunterhaltung entnehmen Sie bitte der gültigen Satzung der Gemeinde Weeze.
Formulare & Weiterführendes
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