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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, das heißt das Aufkommen aus der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu. Aufgrund des kommunalen Hebesatzrechtes ist der Hebesatz in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch.
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Weeze ist in der gültigen Hebesatz-Satzung der Gemeinde Weeze zu finden.
Gegenstand der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz, die Abgabenordnung, die Gemeindeordnung NRW und die gültige Hebesatz-Satzung der Gemeinde Weeze.
Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag und der daraus resultierende Gewerbesteuermessbetrag, der der hebeberechtigten Gemeinde mitgeteilt wird.
Aufgrund des Gewerbesteuermessbetragsbescheides des Finanzamtes (Grundlagenbescheid) erstellt und versendet die Gemeinde den Gewerbesteuerbescheid an die Gewerbesteuerpflichtigen.
Gebühr
- Es können Gebühren anfallen
Zahlungsarten
- Sepa-Lastschrift
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
Formulare & Weiterführendes
Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Berechnung der Gewerbesteuer
Der Steuermessbetrag wird mit dem in der Hebesatz-Satzung festgesetzten Hebesatz multipliziert, um die Gewerbesteuer zu ermitteln:
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde in Prozent = zu zahlende Gewerbesteuer
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