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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das soziokulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen. Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab. Dazu zählen:
- der maßgebende Regelbedarf
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind
- zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel:
- Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel Erstausstattungen für die Wohnung)
- Bedarfe für eine Kranken- /Pflegeversicherung
- Mehrbedarfe bei:
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G, oder
- Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung erforderlich ist
- Schwangerschaft
Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus.
- Sie haben die Altersgrenze (66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert, oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze sukzessive auf 67 Jahre angehoben (vgl. Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII).
Formulare & Weiterführendes
Weiterführende Informationen
Die Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Sie können Leistungen ab dem ersten des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung für sechs Monate erhalten. Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen Anwendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und
- zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen des Anspruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
- ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich, jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder Weiterbewilligung erneut geprüft.
Rechtsgrundlagen
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