Service-Bereich

Inhalt

Grundsteuer

Für den im Gemeindegebiet gelegenen Grundbesitz wird durch die Gemeinde Weeze Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes erhoben.

Die Grundsteuer ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücken). Sie ist objektbezogen gestaltet und bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks.

Maßgebend für die zu zahlende Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt aus Einheitswert und Wirtschaftswert ermittelt und den Kommunen mitgeteilt.

Um die genaue Höhe der zu zahlenden Grundsteuer zu bestimmen, multipliziert die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Die Hebesätze sind der Hebesatz-Satzung der Gemeinde Weeze zu entnehmen. 

Wichtig: 

Da die Gemeinde bei Festsetzung der Grundsteuer an die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen gebunden ist, können Einwände, zur steuerlichen Zurechnung oder zur Höhe des festgesetzten Grundsteuermessbetrag nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (ein Monat nach Bekanntgabe) gegen diesen Bescheid (= Grundsteuermessbescheid) bei dem zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung ist unter anderem das Grundsteuergesetz (GrStG).

Gebühr

  • Es können Gebühren anfallen

Zahlungsarten

  • Sepa-Lastschrift
  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides

Häufige Fragen

Berechnung der Grundsteuer

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Hebesätze

Die Hebesätze sind der gültigen Hebesatz-Satzung der Gemeinde Weeze zu entnehmen.

Grundsteuerreform - Abgabeerklärung

Als Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer haben Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Die Gemeinde Weeze ruft zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf! Die Gemeinde Weeze appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Sollten Sie der Meinung sein, die Erklärung bereits abgegeben zu haben, melden Sie sich bitte dennoch bei ihrem Finanzamt.
Wird die Grundsteuererklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch nach einer Schätzung vom Finanzamt, besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Erklärung.

Die Finanzämter unterstützen mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Zudem ist dort ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 18 Uhr, zur Verfügung. Der direkte Kontakt mit den Experten klappt am besten nach 13 Uhr. Die Hotline des Finanzamts Geldern ist unter der Rufnummer 02831 / 1 27 19 59 zu erreichen.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts und zum weiteren Ablauf wissen müssen:
• Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Grundsteuererklärung abgeben werden.
• Grundstücke sind beispielsweise:
- unbebaute Grundstücke
- Wohngrundstücke (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum, wie z. B. die klassische Eigentumswohnung)
- Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 erhebt die Gemeinde Weeze die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Gemeinde Weeze. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Möglichkeiten der Abgabe:
• Online mit ELSTER: www.elster.de
• Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt Geldern.

Grundsteuerreform

Im Zuge der Grundsteuerreform haben die Finanzämter auf Grundlage der Grundsteuererklärung der Eigentümer die Messbeträge aller Grundstücke neu ermittelt. Die neuen Grundsteuermessbeträge finden ab dem Jahr 2025 ihre Anwendung.

Bei Rückfragen bezüglich der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages wenden Sie sich bitte unter Angabe des Aktenzeichens direkt an das zuständige Finanzamt (Telefon: 02831 / 1 27 19 59). Bitte legen Sie keinen Widerspruch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde Weeze ein, wenn Sie mit der Höhe des ausgewiesenen Messbetrages nicht einverstanden sein sollten. Für die Festsetzung der Messbeträge ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.

Änderung bei der Grundsteuererklärung

Im Zuge der Grundsteuerreform haben sich weitere rechtliche Vorschriften geändert. Hier ist insbesondere die Regelung der Erklärungs- und Abgabepflicht zu nennen. Waren in der Vergangenheit Erklärungen nur zu einem Hauptfeststellungszeitpunkt von Gesetzes wegen einzureichen, hat sich diese Pflicht grundlegend ausgeweitet.

Nunmehr sind von den Grundstückseigentümern Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die für die Grundsteuerwertfeststellung von Bedeutung sein können, einen Monat nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Veränderung eingetreten ist, beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de

Sie haben das Seitenende erreicht.