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Hausauskunft oder Wohnungsgeberauskunft
Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen können kostenlos Auskunft darüber bekommen, wer in Ihrer Immobilie gemeldet ist.
Eigentümer und Eigentümerinnen einer Wohnung erhalten diese Auskunft über die Hausverwaltung oder über eine Wohnungsgeberauskunft.
Diese Auskünfte können Sie per Email oder auch persönlich im Bürgerservice anfragen.
Voraussetzungen
- Die Rechte Dritter Personen dürfen durch die Erteilung der Hausauskunft nicht beeinträchtigt werden.
- Die Haus- bzw. Wohnungsgeberauskunft ist schriftlich zu beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie Eigentümer oder Eigentümerin des Hauses oder der Wohnung sind (z.B. anhand eines Grundbuchauszuges).
- Wird Ihre Wohnung extern verwaltet, so ist der Verwaltervertrag vorzulegen.
- Der Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen.
Gebühr
- Es fallen keine Gebühren an: 0,00 €
Rechtsgrundlagen
Informationen zur Social Media Teilen-Lösung
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