Service-Bereich

Inhalt

Hilfe zur Pflege

Die Zahl der pflegebedürftigen Personen steigt weiter an. Immer mehr Personen benötigen Pflegeleistungen. Diese Pflegeleistungen sind immer zuerst bei der Pflegekasse zu beantragen. Die Pflegekasse prüft über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden können. Dies geschieht in der Regel durch Einstufung in die sogenannten Pflegegrade.

Wird durch den MDK Pflegebedürftigkeit festgestellt, kann die pflegebedürftige Person zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege durch nahestehende Personen sichergestellt werden kann. Pflegesachleistungen werden ausschließlich an ambulante Pflegedienste erbracht.

Nehmen Personen notwendige Pflegeleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, welche nicht oder nicht vollständig durch die Pflegekasse abgedeckt sind, können sie einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten aus Sozialhilfemitteln stellen.

Die Leistungsgewährung ist dabei abhängig von Einkommen und Vermögen der Antragstellern und Antragstellerinnen. Die Hilfe zur Pflege wird geleistet, sobald der leistungsberechtigten Person die Aufbringung der Mittel aus dem Vermögen oder Einkommen nicht zuzumuten ist.

Grundsätzlich hat die häusliche Pflege Vorrang vor der Heimpflege. Ist die Unterbringung in einem Pflegeheim unvermeidbar, so können auf Antrag die ungedeckten Heimkosten aus Sozialhilfemitteln übernommen werden. Zuvor sind jedoch Einkommen (zum Beispiel Renten, Mieteinnahmen und Pflegeleistungen) und Vermögen (zum Beispiel Sparvermögen, Kapitalbildende Versicherungen, nicht selbst genutzte Immobilen) einzusetzen.

Anträge auf Gewährung von Hilfe zur Pflege sind beim zuständigen Sozialamt zu stellen.

Ob Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Heimunterbringung) gewährt wird, entscheidet die Kreisverwaltung Kleve. Der Antrag ist jedoch über das örtliche Sozialamt zu stellen.

Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de

Sie haben das Seitenende erreicht.