Service-Bereich

Inhalt

Hundehaltung / Hundesteuer

Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Auf- bzw. Abgabe oder Ableben in der Gemeinde Weeze anzumelden respektive abzumelden. Das Nichtanmelden des Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die An- oder Abmeldung kann online über untenstehenden Link sowie persönlich im Steueramt erfolgen. 

Die Haltung eines

  • großen Hundes (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht) bedarf neben der steuerrechtlichen Anmeldung auch der Anzeige beim Ordnungsamt.
  • gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rassen bedarf vorab zusätzlich einer Erlaubnis durch das Ordnungsamt. 

Dies kann online über die untenstehenden Formulare getätigt werden. Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der u.a. Kontaktperson.

Welcher Hund zu den gefährlichen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen gehört, ist im Landehundegesetz NRW in den Paragraphen 3 und 10 aufgelistet. Das Landeshundegesetz NRW finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter den Rechtsgrundlagen.

Benötigte Unterlagen

Bei der Abmeldung eines Hundes

  • ist die Steuermarke an das Steueramt zurückzugeben und
  • bedarf es einer tierärztliche Bescheinigung, sofern das Tier eingeschläfert wurde.

Fristen

Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Weeze ist jeder im Gemeindegebiet gehaltene Hund durch die Hundehalterin bzw. den Hundehalter innerhalb zwei Wochen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und abzumelden

Gebühr

  • Hundesteuer (jährlich), 1. Hund: 70,00 €
  • Hundesteuer (jährlich), 2. Hund (je Hund): 100,00 €
  • Hundesteuer (jährlich), 3. oder mehr Hund (je Hund): 130,00 €
  • Hundesteuer (jährlich), 1. gefährlicher Hund: 600,00 €
  • Hundesteuer (jährlich), 2. oder mehrere gefährliche Hunde (je Hund): 800,00 €
  • Anzeige großer Hund (einmalig): 25,00 €
  • Haltungserlaubnis für gefährliche und bestimmte Hunde: 30,00 € bis 100,00 €

Zahlungsarten

  • SEPA-Lastschriftmandat - für steuerrechtliche Zahlungen
  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de

Sie haben das Seitenende erreicht.