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Kommunalwahl

Nächster Wahltermin: 14. September 2025

Alle fünf Jahre wählen die Bürger zeitgleich in Nordrhein-Westfalen ihre Kommunalvertretungen. Der Wähler bzw. die Wählerin hat für die Wahl eine Stimme zur Verfügung, die für einen Kandidaten im jeweiligen Wahlbezirk gilt. Diese Stimme kann nur auf dem amtlichen Stimmzettel abgegeben werden. Die Abgabe ist geheim. Sie zählt gleichzeitig stadtweit für die zugehörige Partei oder Wählergruppe. Insgesamt sind 28 Sitze zu besetzen. 14 Sitze werden durch die Gewinner in den jeweiligen Wahlbezirken besetzt. Neben den 14 Direktmandaten haben die Parteien sogenannen Reservelisten aufzustellen. Anhand des prozentualen Ergebnisses jeder Partei werden die noch ausstehenden 14 Sitze anhand der vor der Wahl erstellten Reserveliste in Reihenfolge der Nominierung verteilt. Kandidaten, die ein Direktmandat erhalten haben, werden in der Liste nicht mehr berücksichtigt.

Erhält eine Partei in den Wahlbezirken mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenanzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, dass auch die übrigen Parteien und Wählergruppen eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Anzahl von Mandaten erreichen. Es wird also ein vollständiger Verhältnisausgleich herbeigeführt. Unter Wahrung des Verhältnisausgleichs erhält eine Partei oder Wählergruppe, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, einen weiteren Sitz (Zusatzmandat).

Anders als bei anderen Wahlen gilt eine Fünf-Prozent-Hürde oder 2,5 %-Sperrklausel bei den Kommunalwahlen nicht.

Voraussetzungen

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist,

  1. wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
  2. Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
  3. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  4. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat und
  5. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Weiterführende Informationen

Diese Dienstleistung kann nur persönlich im Rathaus oder per Briefwahl erfolgen.

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