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Kreistagswahl

Die Wahlperiode für den Kreistag beträgt 5 Jahre. Wahltag ist ein Sonntag.

Voraussetzungen

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben

Für die Stimmabgabe ist es erforderlich, dass Sie im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.
 

Weiterführende Informationen

Diese Dienstleistung kann nur persönlich im Rathaus oder per Briefwahl erfolgen.

Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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Weitere Informationen: www.ct.de

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