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Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) handelt es sich um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, der Unterkunft und Krankenhilfe. Diese werden beispielsweise an Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung auf Antrag gezahlt. 

Der Lebensunterhalt besteht aus den notwendigen Bedarfen für Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.

Da Asylbewerber und Asylbewerberinnen in der Regel nicht über eine Krankenversicherung verfügen, werden zusätzlich Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Diese Leistungen sind beschränkt auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind.

Voraussetzungen

Anspruch auf diese Leistungen durch die Gemeinde Weeze haben asylsuchende und geduldete Personen (Asylbewerber und Asylbewerberinnen), die

  • durch das Land NRW der Gemeinde Weeze zugewiesen sind und sich tatsächlich hier aufhalten,
  • deren Aufenthalt gestattet, geduldet oder aus völkerrechtlichen bzw. humanitären Gründen erlaubt ist und
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bzw. aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen der zusammenlebenden Familienangehörigen sicherstellen können,
  • keine Möglichkeit der Selbsthilfe haben und
  • keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Bundesagentur für Arbeit) haben.

Weiterführende Informationen

Flüchtlinge in den Unterkünften der Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Weeze

Für die in den Einrichtungen ZUE Weeze I und ZUE Weeze II untergebrachten Flüchtlinge ist die Gemeinde Weeze nicht zuständig. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Kontakt:

ZUE Weeze IEuregio-Park 22: zue-weeze@brd.nrw.de
ZUE Weeze IIFlughafen-Ring 180: zue-weeze2@brd.nrw.de

 

Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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