Inhalt
Namensänderung

Beim Standesamt können Sie die folgenden Namenserklärungen abgeben:
- Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Wiederannahme eines früheren Namens
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen
- Angleichung nach Einbürgerung
- Angleichung nach dem Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) für Vertriebene und Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler
- Anschlusserklärung eines Kindes
- Einbenennung eines Kindes
In allen anderen Fällen ist eine Änderung des Vornamens oder Familiennamens nur in besonders begründeten Ausnahmefällen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich. In diesen Fällen ist die Namensänderungsbehörde der Kreis Kleve.
Erste Informationen zu öffentlich-rechtlichen Namensänderungen erhalten Sie bei der unten genannten Kontaktperson oder direkt beim Kreis Kleve unter unten aufgeführtem Link.
Gebühr
- Erklärung über die Namensänderung (Standesamt): 21,00 €
- Bescheinigung über die Namensänderung (Standesamt): 9,00 €
- Es können Gebühren anfallen
Die Gebührenfestsetzung für die öffentlich-rechtliche Namensänderung erfolgt seitens des Kreises Kleve
Formulare & Weiterführendes
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