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Namensänderung

Ein Piktogramm mit einem Strichmännchen, welches ein Schild mit dem Begriff Name in der Handhält
© Manfred Steger | pixabay.com

Beim Standesamt können Sie die folgenden Namenserklärungen abgeben: 

  • Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
  • Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Wiederannahme eines früheren Namens
  • Änderung der Reihenfolge der Vornamen
  • Angleichung nach Einbürgerung
  • Angleichung nach dem Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) für Vertriebene und Spätaussiedlerinnen/Spätaussiedler
  • Anschlusserklärung eines Kindes
  • Einbenennung eines Kindes

In allen anderen Fällen ist eine Änderung des Vornamens oder Familiennamens nur in besonders begründeten Ausnahmefällen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich. In diesen Fällen ist die Namensänderungsbehörde der Kreis Kleve.

Erste Informationen zu öffentlich-rechtlichen Namensänderungen erhalten Sie bei der unten genannten Kontaktperson oder direkt beim Kreis Kleve unter unten aufgeführtem Link.

Gebühr

  • Erklärung über die Namensänderung (Standesamt): 21,00 €
  • Bescheinigung über die Namensänderung (Standesamt): 9,00 €
  • Es können Gebühren anfallen
    Die Gebührenfestsetzung für die öffentlich-rechtliche Namensänderung erfolgt seitens des Kreises Kleve
Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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Weitere Informationen: www.ct.de

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