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Personalausweis
Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen unrichtig werden oder
- das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
Antragstellung unter 24 Jahren: | 6 Jahre gültig |
Antragstellung ab 24 Jahren: | 10 Jahre gültig |
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig.
Online-Ausweisfunktion
Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, benötigen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Sofern die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, Sie Ihren PIN nicht mehr kennen oder der PIN-Brief nicht mehr vorliegt, kontaktieren Sie bitte den Bürgerservice der Gemeinde Weeze.
Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Voraussetzungen
Die antragsstellende Person (auch eine minderjährige Person) muss immer bei Beantragung anwesend sein!
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
Benötigte Unterlagen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung für minderjährige Kinder
- Ausweisdokument
- Personenstandsurkunde
Fristen
Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, da mit einigen Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen ist.
Gebühr
- bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
- ab dem 24.Lebensjahr: 37,00 €
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Zahlungsarten
- Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA
Formulare & Weiterführendes
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung kann nur persönlich im Rathaus beantragt werden.
Termine buchen, Wartezeiten sparen: Für diese Dienstleistung kann auch die Online-Terminvergabe genutzt werden!
Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Was ist zu tun, bei Verlust vom Personalausweis?
Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden.
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