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Reisegewerbe
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schaustellerin/Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaberin/Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten.
Ein Reisegewerbe betreibt nach § 55 Gewerbeordnung, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Absatz 3 Gewerbeordnung) oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
- Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin/Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Demzufolge können Sie beantragen, die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde zu ändern oder zu erweitern.
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändern bzw. ergänzen kann, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein. Die Annahme und abschließende Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, nachdem alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Beantragung bedarf einer persönlichen Vorsprache. Bitte setzen Sie sich mit der unten aufgeführten Person in Verbindung.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Aktuelles Passbild
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Steueramt der Gemeinde Weeze
Optional:
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt des Kreises Kleve
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (bei Betreibenden von Fahrgeschäften)
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
Gebühr
- Gewerbeanmeldung: 26,00 €
- Reisegewerbekarte: 100,00 €
- Führungszeugnis: 13,00 €
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €
- Es können Gebühren anfallen
für zusätzliche Unterlagen anderen Behörden
Zahlungsarten
- Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA
Formulare & Weiterführendes
Rechtsgrundlagen
Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.
Weitere Informationen: www.ct.de