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Sonderfahrdienst für behinderte Menschen
Sonderfahrdienste ermöglicht Menschen, denen eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund ihrer körperlichen Behinderung nicht möglich ist, Fahrten zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Hierfür wird eine Kostenbeteiligung pro Fahrt erhoben, die für Grundsicherungsempfänger ermäßigt ist.
Die Antragstellung erfolgt beim Kreis Kleve, dort wird über den Antrag entschieden. Sie können einen Antrag an den Kreis Kleve mit dem unten angefügten Formular online stellen.
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Weitere Informationen: www.ct.de