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Sterbeurkunde Ausstellung

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Ebenso benötigen Sie eine Sterbeurkunde, um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Die Sterbeurkunde enthält den Tag und die Uhrzeit des Todes, den Sterbeort, Vor-, Familien- und Geburtsname, Ort und Tag der Geburt, den letzten Wohnsitz und den Familienstand des Verstorbenen.
Weiter sind die Angaben zum Ehegatten beziehungsweise zum Lebenspartner mit aufgeführt.
Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Sterbeurkunde im DIN A4- oder Stammbuchformat
- Internationale Sterbeurkunde
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterbebuch.
Voraussetzungen
Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Gebühr
- Sterbeurkunde im DIN A4- oder Stammbuchformat: 10,00 €
- Internationale Sterbeurkunde: 10,00 €
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 €
- Jede weitere Ausstellung: 5,00 €
- Ausstellung für Rentenzwecke: 0,00 €
Zahlungsarten
- Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA
- Onlinezahlungsarten: Debitkarte, Mastercard, VISA, PayPal
Formulare & Weiterführendes
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