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Inhalt

Straßenreinigung

Die Straßenreinigung wird durch eine Entsorgungsfirma im Auftrag der Gemeinde Weeze durchgeführt.

Art und Umfang der Straßenreinigungs-/Winterwartungspflicht der Anlieger und Anliegerinnen ergeben sich aus der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.

Unter dem Begriff „Reinigung“ fallen sowohl die Straßenreinigung als auch die Winterwartung der Gehwege und der Fahrbahnen.

Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Gemeindebild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können.

Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr sind die Frontmeter der Grundstücksseite, welche der Straße zugewandt sind (siehe Straßenverzeichnis). 

Das Steueramt der Gemeinde Weeze setzt die zu zahlenden Gebühren fest und ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Straßenreinigung.

Gebühr

  • Es können Gebühren anfallen
    Die Gebühren der Straßenreinigung entnehmen Sie bitte der gültigen Satzung der Gemeinde Weeze

Zahlungsarten

  • Sepa-Lastschrift
  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides

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