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Anmeldung einer Eheschließung

Bevor die Ehe geschlossen werden kann, muss die rechtliche Ehevoraussetzung vom zuständigen Standesamt geprüft werden. Dieser Vorgang wird als Anmeldung der Eheschließung bezeichnet und ist in Weeze unabhängig von der Terminreservierung.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig. Falls die Partner aus verschiedenen Gemeinden stammen, kann eines der beiden Standesämter gewählt werden.
Sollten Sie außerhalb von Weeze heiraten wollen, ermächtigen wir nach erfolgter Anmeldung das beabsichtigte Eheschließungsstandesamt, Ihre Trauung durchzuführen.
Voraussetzungen
Damit die Ehe geschlossen werden kann, darf kein Ehehindernis vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Eheschließender sich noch in einer bestehenden Ehe befindet oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt ebenso und insbesondere für die Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden.
Besitzt ein oder beide Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind vor der beabsichtigten Eheschließung einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Ausländische Eheschließende benötigen für die Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wird von dem jeweiligen Heimatstaat ausgestellt. Außerdem muss geprüft werden, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht ein gesetzliches Ehehindernis ergibt.
Sollte der Herkunftsstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, so ist ein Befreiungsverfahren durch das zuständige Oberlandesgericht erforderlich.
War einer der Eheschließenden schon mal im Ausland verheiratet und/oder wurde dort geschieden, ist möglicherweise die förmliche Anerkennung der im Ausland erfolgten Scheidung für den deutschen Rechtsbereich unerlässlich.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen, hängt vom Einzelfall ab.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig beim Standesamt, welche Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind.
benötigte Unterlagen bei der erstmaligen Eheschließung
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- falls Sie nicht in Weeze wohnen oder an einem anderen Ort heiraten möchten: eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
- einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt beim Standesamt des Geburtsortes)
- sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, so bringen Sie bitte deren Geburtsurkunden mit
zusätzlich benötigte Unterlagen bei Wiederheirat
- einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister (ausgestellt beim Standesamt des Heiratsorts). Sollten Sie in Weeze geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Register zurück
In den folgenden Fällen möchten wir Sie bitten, sich zunächst mit uns in Verbindung zu setzen:
- ein Verlobter besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- ein Verlobter ist nicht im Bundesgebiet geboren
- ein Verlobter hat eine vorherige Ehe im Ausland geschlossen
- ein Verlobter wurde im Ausland geschieden
Fristen
Die Anmeldung zur Eheschließung kann auf Grund der Gültigkeit frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Trautermin geschehen.
Gebühr
- Anmeldung zur Eheschließung: 40,00 €
- Anmeldung einer Eheschließung bei Beteiligung einer ausländischen Staatsangehörigkeit: 66,00 €
- Anmeldung der Eheschließung durch anderes Standesamt: 40,00 €
- Ausstellung einer Eheurkunde: 10,00 €
- Jede weitere Eheurkunde: 5,00 €
- Trauung im Rathaus während der Öffnungszeiten: 0,00 €
- Trauungen außerhalb des Rathauses: 66,00 €
- Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten (Montags bis Freitags): 66,00 €
- Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten (Samstags): 120,00 €
Zahlungsarten
- Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA
Formulare & Weiterführendes
Weiterführende Informationen
Beide oben stehende Formulare ersetzen nicht die persönliche Vorsprache im Standesamt Weeze.
Hier finden Sie Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis.
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